Krankenhilfe

Beschreibung

Für Personen, die keinen Krankenversicherungsschutz haben, besteht die Möglichkeit, Leistungen zur Krankenbehandlung bzw. Leistungen zur Verhütung und Früherkennung von Erkrankungen zu beantragen. Die Krankenhilfe umfasst grundsätzlich alle Hilfen entsprechend dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen.

Die Krankenhilfe ist eine Leistung der Sozialhilfe ("Hilfe in anderen Lebenslagen" nach dem Zwölften Sozialgesetzbuch - SGB XII) und setzt frühestens mit Bekanntwerden des Hilfebedarfes ein.

Vereinbaren Sie vor Ihrer persönlichen Vorsprache bitte telefonisch einen Termin.

Rechtsgrundlagen

Zwölftes Sozialgesetzbuch (SGB XII)

Zuständige Abteilung

Abteilung Jugend, Sport und Soziales