Asylbewerberbetreuung und -unterbringung
Beschreibung
Politisch Verfolgte genießen nach Artikel 16a unseres Grundgesetzes Asylrecht. Auch in Werl leben Asylbewerber und Flüchtlinge. Für die Dauer des Asylverfahrens werden sie in städt. Übergangswohnheimen untergebracht.
Folgende Aufgaben werden von der Abteilung Jugend, Sport und Soziales wahrgenommen:
- Aufnahme und Unterbringung von zugewiesenen asylbegehrenden Ausländern, Kriegsflüchtlingen und Kontingentflüchtlingen
- Beratung und Betreuung der Bewohner in den Übergangswohnheimen
- Ausgabe von Krankenscheinen
- Organisation und Statistik
- Verwaltung der Übergangswohnheime
Informationen zum Asylrecht und zum Asylverfahren erhalten Sie im Internet auf den Seiten des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge www.bamf.de.
Rechtsgrundlagen
Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
