Stadtplanung

Beschreibung

Die städtebauliche Planung gehört nach dem Baugesetzbuch zu den Selbstverwaltungsaufgaben der Städte und Gemeinden. Gemäß den gesetzlichen Vorgaben sind diese verpflichtet Bauleitpläne in eigener Verantwortung aufzustellen sobald und soweit dies für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist. Wann die Aufstellung oder die Änderung eines Bauleitplans erfolgt, liegt weitgehend im planerischen Ermessen der Gemeinde. Der Bürger hat auf die Aufstellung eines Bauleitplans oder seine Änderung keinen Anspruch.


Aufgabe der Stadtplanung ist es, eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung und eine dem Wohl der Allgemeinheit entsprechende sozialgerechte Bodennutzung zu gewährleisten.


Stadtplanung ist als Fachplanung Teil der städtebaulichen Raumordnung. Die Planungsebenen sind hierarchisch nach Bund, Land, Kreis und Gemeinde / Stadt gegliedert:
·         Raumordnung (Raumordnungsbericht des Bundes) und
·         Landesplanung (Landesentwicklungsprogramm/-plan) und
·         Regionalplanung (Gebietsentwicklungsplan) sowie für die
·         kommunale städtebauliche Planung (Flächennutzungsplan und Bebauungsplan)


Die Koordination, Anpassung und Abstimmung von Planinhalten werden in der genannten Hierarchie vorgenommen.


Die städtebauliche Entwicklung in Werl wird im Auftrag des Rates durch die Abt. Stadtplanung, Straßen u. Umwelt gesteuert. Hierbei sind alle relevanten räumlichen, funktionalen, baulichen und umweltbezogene Aspekte zu koordinieren und zu berücksichtigen.


Die nachhaltige Stadtentwicklung erfordert langfristige Ziele der verschiedenen Bodennutzungen sowie Infrastruktureinrichtungen. Für die Durchsetzung dieser Ziele wird das rechtliche Instrument der Bauleitplanung (Flächennutzungsplan / Bebauungsplan) eingesetzt.


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