Sanierungsplan "Innenstadt I"
Beschreibung
Der beschlussmäßige Einstieg in die Stadtkernsanierung Werl erfolgte mit der Abgrenzung/Darstellung des Sanierungsgebietes im Zuge der Aufstellung des Flächennutzungsplanes im Jahre 1967. Es folgten umfangreiche Bestandsaufnahmen, Erhebungen, gutachterliche Einschätzungen, Diskussionen und Zwischenberichte. Mit der Zusammenstellung von Auswahlkriterien im Jahre 1972 wurde eine Basis für weitere zielorientierte Arbeitsschritte geschaffen.
Zwischenzeitlich (1971) wurde die Landesentwicklungsgesellschaft NRW durch einen Treuhändervertrag mit den durchzuführenden Ordnungsmaßnahmen beauftragt. Bis zum Jahre 1973 wurden verschiedene Planentwürfe für das Stadtgebiet (Kernstadt) erarbeitet und bis zur Satzungsreife geführt. Hierbei zeichnete sich ab, dass dieses Gebiet aufgrund seiner Größenordnung keine Aussicht auf eine zeitnahe Realisierung beinhaltete.
Diese Einschätzung führte in der Planungsphase 1972 zum Erlass einer Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes Werl Innenstadt I auf der Grundlage des Städtebauförderungsgesetzes. Dieser Geltungsbereich erfasst die Altstadt südlich der Engelhardstraße und südlich des Museums Rykenberg in der Größe von 13,5 ha. Dieser Kernstadtbereich wies die offensichtlichsten städtebaulichen Missstände mit ausgeprägten, historischen Stadtstrukturen auf.
Für die Grundstücke innerhalb des förmlich festgesetzten Sanierungsgebietes erfolgte die Eintragung des Sanierungsvermerkes im Grundbuch. Es gründete sich die Bürgerinitiative Stadtsanierung Werl e.V. im November 1973. Im Vorfeld, Oktober 1973, erfolgte ein einstimmiger Ratsbeschluss zur Bildung eines Sanierungsbeirates, welcher sich aus sechs Ratsmitgliedern und neun Personen aus dem Sanierungsgebiet zusammensetzte. Hierdurch bildete sich ein breites Diskussionsforum neben den politischen Gremien und einer intensiven Bürgerbeteiligung.
Die Verwaltung legte im Jahre 1974 einen Alternativplan zu den bisherigen Planentwürfen vor. Dieser Planentwurf nahm Abstand von den bisherigen, teilweise von Flächensanierung geprägten Vorstellungen. Ausgangslage der Alternativplanung war der Erhalt der historischen Altstadtstruktur.
Diese Ausgangslage war die Grundlage der Verfahrensführung und der weiteren Planungen. Der Bebauungsplan Nr.19 Sanierung Innenstadt I trat am 05. Dezember 1976 in Kraft. Die Umsetzung der Planung in den nachfolgenden Jahren war begleitet durch verfahrensmäßige Bebauungsplanänderungen, welche die Sanierungsziele optimierten.
Der formelle Abschluss der Sanierung erfolgte durch die Aufhebung der Satzung zur förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes mit der öffentlichen Bekanntmachung vom 01. März 2001.
