Flächennutzungsplan
Beschreibung
Der Flächennutzungsplan beinhaltet das Konzept der städtebaulichen Entwicklung für das gesamte Gemeindegebiet. Da nur die Grundzüge der vorhandenen und geplanten Nutzungen im Gemeindegebiet dargestellt werden, wird der Flächennutzungsplan auch als vorbereitender Bauleitplan bezeichnet. Der Flächennutzungsplan ist die planungsrechtliche Grundlage für den daraus zu entwickelnden Bebauungsplan.
Im Rahmen des Flächennutzungsplanverfahrens wird der Öffentlichkeit (Bürgern) gem. Baugesetzbuch Gelegenheit gegeben sich zu den Planungen und deren Auswirkungen zu äußern und die Planungen zu erörtern.
Für den Bürger leitet sich aus dem Flächennutzungsplan kein Baurecht ab. Der Plan gilt als Leitplan behördenintern.
Die Ziele, Zwecke und wesentlichen Auswirkungen des Flächennutzungsplanes bzw. seiner Änderungen werden in der Begründung dargelegt. Des Weiteren werden die Darsstellungen des Planes erläutert. Ein weiterer Bestandteil der Begründung ist der Umweltbericht. Im Umweltbericht werden die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen der Planungen beschrieben und bewertet sowie geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen genannt.
Nach Abschluss des Planverfahrens wird in einer zusammenfassenden Erklärung aufgeführt, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung berücksichtigt wurden und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde.
Der Flächennutzungsplan ist seit dem 25. April 1978 wirksam. Bis Ende 2008 wurden insg. 69 Änderungen wirksam.
Der Flächennutzungsplan und die dazugehörigen Änderungen können in der Abteilung Stadtplanung, Straßen und Umwelt eingesehen werden.
Der Plan oder Ausschnitte können gegen Gebühr bestellt werden.
Ansprechpartner:
Herr Grau Tel.:02922-800 6103
email: bernhard.grau@werl.de
Frau Hanekrad Tel.:02922-800 6104
email: heike.hanekrad@werl.de
Der Plan kann persönlich abgeholt oder per Post zugesandt werden. Bei Postversand werden zusätzlich die Portokosten erhoben.
Die entstehenden Kosten werden gemäß der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Werl erhoben. Die jeweilige Gebühr können Sie bei den oben aufgeführten Ansprechpartnern erfragen.
