Öffentlichkeits-/Bürgerbeteiligung

Beschreibung

Beteiligung der Bürger bzw. Öffentlichkeit an der Bauleitplanung

Das förmliche Verfahren zu Bauleitplanungen ist durch die Vorschriften des BauGB fest umrissen.

Ziel

ist die Beteiligung der Bürger/Öffentlichkeit an planerischen Entscheidungsprozessen und zwar in einer Zweistufigkeit

a)
bereits vor Verfestigung der Planungen als frühzeitige Öffentlichkeits- /Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs.I BauGB (Durchführung als Versammlung oder Durchführung als Offenlegung) um damit den Bürgern zu ermöglichen, Ihre Belange und Vorstellungen möglichst frühzeitig in den Planungs- und Entscheidungsprozess der Gemeinde eingehen zulassen und

b)
zu konkreten Planungen im Rahmen einer Offenlegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB.

Über alle Beteiligungen wird in der öffentlichen Presse, mindestens eine Woche vorher, informiert. Zum besseren Verständnis sind bei den Bekanntmachungen in der Regel Übersichtspläne abgedruckt.

In den Bekanntmachungen werden Zeitpunkt und Ort der Versammlung sowie die Planungsziele genannt. In der Bürgerversammlung werden die Ziele und Zwecke, Alternativen sowie die Auswirkungen der Planungen aufgezeigt. Es ist Gelegenheit sich zu den Planungen zu äußern und die Planungen zu erörtern. Über die Versammlung wird ein Protokoll erstellt. Jedermann hat noch 14 Tage lang nach der Veranstaltung die Möglichkeit Anregungen zu den Bauleitplanungen schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung vorzubringen. Alternativ zur Versammlung kann auch eine Offenlegung (Anhörung) durchgeführt werden.
Finden Beteiligungen im Rahmen einer Offenlegung statt, wird der Offenlegungszeitraum und der Ort wo die Planunterlagen eingesehen werden können, in der amtl. Bekanntmachung, genannt. Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass während dieser Zeit jedermann die Planungen erörtern zu den Planungen und deren Auswirkungen schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung Anregungen vorbringen kann.

Ihr/e Ansprechpartner/in in der Abteilung Stadtplanung, Straßen und Umwelt:

Herr Pöpsel Tel.: 800-6101 
Frau Schulte Tel.: 800-6107

Welche Planarten/-verfahren gibt es noch?
- Verfahren zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes
- Verfahren zu Änderungen des Flächennutzungsplanes
- Bebauungsplanverfahren und Bebauungsplanänderungen
- Vorhabenbezogene Bebauungspläne
- Verfahren zu Veränderungssperren
- Verfahren zu Satzungen über die Festlegung der im Zusammenhang  
   bebauten Ortsteile
- Satzungen über die örtlichen Bauvorschriften (Gestaltungssatzung)
- Satzungen über Sanierungsgebiete

Weitere Informationen finden Sie auf folgenden Seiten: