Beihilfen nach dem Sozialgesetzbuch 12. Buch

Beschreibung

Die Leistungen für den notwendigen Lebensunterhalt setzen sich zusammen aus den sogenannten Regelleistungen, die die Kosten für Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat und persönliche Bedürfnisse des täglichen Lebens umfassen, sowie den angemessenen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung.

Das Gesetz sieht außerdem in nachfolgenden Fällen eine Beihilfe für einmalige Bedarfe vor:

Erstausstattung für die Wohnung einschließlich Haushaltsgeräten;
Erstausstattung für Bekleidung einschließlich bei Schwangerschaft und Geburt;
mehrtägige Klassenfahrten im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen

 

Weitere Informationen zu staatlichen Leistungen erhalten Sie auch unter dem Link: www.familien-wegweiser.de  

 

Rechtsgrundlagen

Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII)

Weitere Informationen finden Sie auf folgenden Seiten:

Zuständige Abteilung

Abteilung Jugend, Sport und Soziales