Beihilfen nach dem Sozialgesetzbuch 12. Buch
Beschreibung
Die Leistungen für den notwendigen Lebensunterhalt setzen sich zusammen aus den sogenannten Regelleistungen, die die Kosten für Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat und persönliche Bedürfnisse des täglichen Lebens umfassen, sowie den angemessenen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung.
Das Gesetz sieht außerdem in nachfolgenden Fällen eine Beihilfe für einmalige Bedarfe vor:
Erstausstattung für die Wohnung einschließlich Haushaltsgeräten;
Erstausstattung für Bekleidung einschließlich bei Schwangerschaft und Geburt;
mehrtägige Klassenfahrten im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen
Weitere Informationen zu staatlichen Leistungen erhalten Sie auch unter dem Link: www.familien-wegweiser.de
Rechtsgrundlagen
Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII)
