Familienpass
Beschreibung
Den Werler Familienpass erhalten Personen und Familien, die bestimmte wirtschaftliche und persönliche Voraussetzungen erfüllen. Auf Antrag wird der Familienpass zunächst für die Dauer eines Jahres ausgestellt. Sollten die Voraussetzungen weiterhin vorliegen, ist die Verlängerung für ein weiteres Jahr möglich. Antragstellung, Ausstellung und Verlängerung Ihres Familienpasses erfolgt im Bürgerbüro der Stadt Werl.
Die Voraussetzungen zur Ausstellung des Familienpasses und die damit verbundenen Vergünstigungen, die von städtischen und anderen Institutionen bestehen, erfahren Sie im Bürgerbüro.
Die Stadt Werl gewährt den Familienpassinhabern anderer Städte und Gemeinden im Kreis Soest dieselben Vergünstigungen in Anspruch nehmen.
Kosten
Gebührenfrei!
Rechtsgrundlagen
Richtlinien über die Ausstellung des Werler Familienpasses
