Bebauungsplan

Beschreibung

Der Bebauungsplan ist aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Er konkretisiert somit die Darstellungen des Flächennutzungsplanes. Im Bebauungsplan werden die allgemeinen städtebaulichen Entwicklungsziele detailliert umgesetzt. Der Bebauungsplan wird deshalb als verbindliche Bauleitplanung bezeichnet und wird anders als der Flächennutzungsplan als Satzung d.h. Ortsrecht, beschlossen. Im Gegensatz zum Flächennutzungsplan, der für das gesamte Gemeindegebiet das übergeordnete Konzept darstellt, ist ein Bebauungsplan nur dann aufzustellen, soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist. Daraus ergibt sich, dass kein rechtlicher Zwang für die Gemeinde besteht, für das gesamte Gemeindegebiet Bebauungspläne aufzustellen. Ein Anspruch auf Aufstellung eines Bebauungsplanes besteht daher nicht.
Im Rahmen eines Bebauungsplanverfahrens wird der Öffentlichkeit (Bürgern) gem. Baugesetzbuch Gelegenheit gegeben, sich zu den Planungen und deren Auswirkungen zu äußern und die Planungen zu erörtern.

Der Bebauungsplan setzt für einen räumlich begrenzten Bereich rechtsverbindlich fest, in welcher Art und Weise Grundstücke genutzt oder bebaut werden können. Durch den Bebauungsplan wird Baurecht geschaffen. Die Ziele, Zwecke und wesentlichen Auswirkungen des Bebauungsplanes werden in der Begründung dargelegt. Des Weiteren werden die Festsetzungen des Planes erläutert. Ein weiterer Bestandteil der Begründung ist der Umweltbericht. Im Umweltbericht werden die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen der Planungen beschrieben und bewertet sowie geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen genannt.

Nach Abschluss des Planverfahrens wird in einer zusammenfassenden Erklärung aufgeführt, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Bebauungsplan berücksichtigt wurden und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde.

 

Die Stadt Werl hat 172 rechtskräftige Bebauungspläne (inkl. Änderungen) und 12 vorhabenbezogene Bebauungspläne (früher Vorhaben- und Erschließungspläne inkl. Änderungen).

 

Der Plan oder Ausschnitte können gegen Gebühr bestellt werden.

Ansprechpartner:
Herr Grau, Tel.: 02922-800 6103
email: bernhard.grau@werl.de
Frau Hanekrad, Tel.: 02922-800 6104
email: heike.hanekrad@werl.de

 

Der Plan kann persönlich abgeholt oder per Post zugesandt werden. Bei Postversand werden zusätzlich die Portokosten erhoben. Die entstehenden Kosten werden gemäß der Anlage zur Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Werl vom 21.12.2001 erhoben.


Übersichtsplan der rechtskräftigen Bebauungspläne
Der Kreis Soest stellt für alle kreisangehörigen Städte und Gemeinden Übersichtspläne von den rechtskräftigen Bebauungsplänen unter folgender Adresse zur Verfügung:http://gis.kreis-soest.de/
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