Kinderpass
Beschreibung
Anträge sind nur im Bürgerbüro erhältlich. Beide Elternteile müssen das Antragsformular unterschreiben. Ausweise beider Elternteile sind zum Unterschriftsabgleich mitzubringen.
Grundsätzlich ist ein Passfoto, welches digital auslesbar ist, mit einzureichen.
Kinder ab 10 Jahren müssen eine Unterschrift leisten, daher ist persönliches Erscheinen erforderlich.
Ab 01.11.2007 ändern sich die Gültigkeiten des Kinderpasses:
Ab Antragstellung 6 Jahre Gültigkeit, höchstens bis zum 12. Lebensjahr.
Ab dem 12. Lebensjahr kann dann ein BPA beantragt werden. Dazu wird die Einverständniserklärung der Eltern sowie die Ausweise, ein aktuelles Foto und die Geburtsurkunde bzw. der Kinderausweis benötigt. Der erste BPA ist kostenfrei!
Kosten
Neuausstellung: 13 €
Verlängerung oder Änderung eines Kinderpass: 6 €
Notwendige Unterlagen
Die Geburtsurkunde und ein aktuelles Passfoto müssen bei Beantragung vorgelegt werden.
Die Einverständniserklärung von beiden Elternteilen muss vorliegen.
Bei Alleinerziehenden wird der Sorgerechtsbeschluß benötigt.
