Familienpass/-verlängerung

Beschreibung

Familienpassberechtigte sind: - Familien mit drei oder mehr Kindern und Alleinerziehende bei Bezug von Wohngeld -Personen mit Arbeitslosengeld 2(Hartz 4)oder Grundsicherung - Asylbewerber - Alten-Pflegeheimbewohner, die über einen Barbetrag - Heim-und Pflegekinder, die Leistungen nach dem SGB VIII beziehen. Weitere Informationen sind im Bürgerbüro erhältlich.

Kosten

Kostenfrei!

Notwendige Unterlagen

  • Familienstammbuch
  • Personalausweis
  • Reisepass
  • Familienpass

Zuständige Abteilung

Bürgerbüro