Familienpass/-verlängerung
Beschreibung
Familienpassberechtigte sind:
- Familien mit drei oder mehr Kindern und Alleinerziehende bei Bezug von Wohngeld
-Personen mit Arbeitslosengeld 2(Hartz 4)oder Grundsicherung
- Asylbewerber
- Alten-Pflegeheimbewohner, die über einen Barbetrag
- Heim-und Pflegekinder, die Leistungen nach dem SGB VIII beziehen.
Weitere Informationen sind im Bürgerbüro erhältlich.
Kosten
Kostenfrei!
Notwendige Unterlagen
- Familienstammbuch
- Personalausweis
- Reisepass
- Familienpass
