Asylbewerber
Beschreibung
Bei der Personengruppe der ausländischen Flüchtlinge handelt es sich um Asylbewerber, geduldete Ausländer und so genannte Kontingentflüchtlinge.
Asylbewerber und geduldete Ausländer erhalten Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Diese Leistungen stellen den notwendigen Bedarf für Ernährung, Unterkunft einschließlich Heizung und Krankheit sicher. Die Leistungen sind im Vergleich zu den Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch 12. Buch (SGB XII) im Leistungsumfang eingeschränkt.
Rechtsgrundlagen
Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
Gesetz zur Durchführung des Aylbewerberleistungsgesetzes
Flüchtlingsaufnahmegesetz
Landesaufnahmegesetz
