Richtlinien über die Vergabe von Investitionszuschüssen
Für die städtische Förderung von Investitions- und Erhaltungsmaßnahmen an vorhandenen bzw. geplanten Immobilien wie Sportanlagen (z.B. Vereinsheime, Sport-plätze u.a.) gilt ein neues Verfahren.
Vereine, die ihre Sportanlage neu bauen, umbauen oder sanieren wollen, und hierfür einen Zuschuss der Stadt erhalten möchten, müssen einen Antrag bei der Stadt Werl - Abt. Finanzen - stellen.
Der Antrag ist bis zum 30. Juni des laufenden Jahres für das Folgejahr zu stellen.
