Denkmal
Die Stadt Werl ist Untere Denkmalbehörde und in ihrem Gebiet für den Vollzug des Gesetzes zum Schutz und zur Pflege der Denkmäler im Lande Nordrhein-Westfalen (DSchG) vom 11.03.1980 zuständig. Bei Veränderungen von Baudenkmälern ist sie die zuständige Erlaubnisbehörde nach § 9 DSchG.
In der Stadt Werl sind insgesamt 207 Baudenkmäler, 5 Bodendenkmäler und 3 bewegliche Denkmäler in der Denkmalliste eingetragen.
Für den historischen Stadtkern Werl wurde eine Denkmalbereichssatzung erlassen.
Jährlich finden zwei Aktionstage zum Thema Denkmalschutz statt:
1. Tag des offenen Denkmals
2. Denkmal des Monats
- AG Historische Stadtkerne
- Denkmal des Monats
- Denkmal des Monats 1999
- Denkmal des Monats 2000
- Denkmal des Monats 2001
- Denkmal des Monats 2002
- Denkmal des Monats 2003
- Denkmal des Monats 2004
- Denkmal des Monats 2005
- Denkmal des Monats 2006
- Denkmal des Monats 2007
- Denkmal des Monats 2008
- Denkmal des Monats 2009
- Denkmal des Monats 2010
- Denkmalliste
- Tag des offenen Denkmals
