Denkmal

Die Stadt Werl ist Untere Denkmalbehörde und in ihrem Gebiet für den Vollzug des Gesetzes zum Schutz und zur Pflege der Denkmäler im Lande Nordrhein-Westfalen (DSchG) vom 11.03.1980 zuständig. Bei Veränderungen von Baudenkmälern ist sie die zuständige Erlaubnisbehörde nach § 9 DSchG.

In der Stadt Werl sind insgesamt 207 Baudenkmäler, 5 Bodendenkmäler und 3 bewegliche Denkmäler in der Denkmalliste eingetragen.

Für den historischen Stadtkern Werl wurde eine Denkmalbereichssatzung erlassen.

Jährlich finden zwei Aktionstage zum Thema Denkmalschutz statt:

1. Tag des offenen Denkmals
2. Denkmal des Monats