Bildungs- und Teilhabepaket
Machen Sie mit beim Bildungs- und Teilhabepaket!
Wenn Sie, bzw. Ihre Kinder, eine der folgenden Leistungen beziehen:
- Sozialhilfe (SGB XII)
- Wohngeld (WoGG)
- Kinderzuschlag (BKKG)
Und Ihre Kinder folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Ihre Kinder besuchen eine Kindertageseinrichtung und wollen an Ausflügen, Fahrten und am gemeinsamen Mittagessen teilnehmen
- Ihre Kinder sind noch keine 18 Jahre alt und wollen bei kulturellen und sozialen Angeboten mitmachen,
dann haben Ihre Kinder einen Anspruch und Sie können Anträge für folgende Leistungen stellen:
Damit Ihr Kind beim Fußball, in der Malschule, im Chor oder ähnlichen Aktivitäten mitmachen kann, steht ihm monatlich ein Gesamtbetrag von 10 Euro für Beiträge und Gebühren zu.
- Mittagessen in Kita, Schule und Hort:
Wenn es in der Kita oder in der Schule mittags eine warme Mahlzeit gibt, kann Ihr Kind jetzt mitessen. Die tägliche Mittagsmahlzeit wird im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets übernommen, sie als Eltern zahlen lediglich einen Eigenanteil von einem Euro pro Mahlzeit.
- Schulbedarf:
Für Schulmaterialien wie Ranzen, Stifte und Hefte erhalten Sie im ersten Schulhalbjahr 70 Euro, im zweiten Schulhalbjahr 30 Euro.
- Lernförderung („Nachhilfeunterricht“)
Wenn Ihr Kind im Unterricht nicht mitkommt und die Versetzung nachweislich gefährdet ist, hat es Anspruch auf angemessene Lernförderung.
- Tagesausflüge und Klassenfahrten:
Von A wie Ausstellung bis Z wie Zoo: An Wandertagen von Kita oder Schule kann Ihr Kind nun teilnehmen und die Kosten werden übernommen. Mehrtägige Ausflüge werden wie bisher im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen übernommen.
- Schülerbeförderung:
Ihr Kind bekommt eine Zuzahlung zur Monatskarte für die Fahrt zur nächstgelegenen weiterführenden Schule, wenn die Kosten von anderer Stelle nicht übernommen werden können.
Wie und wo können Sie die entsprechenden Anträge stellen?
Das Bildungs- und Teilhabepaket gilt rückwirkend ab 01. Januar 2011 (außer für Personen, die Leistungen nach dem SGB II beziehen). Auch Leistungen, die bereits in Anspruch genommen wurden, können erstattet werden. Bringen Sie bitte alle notwendigen Unterlagen (Anmeldungen, Bescheinigungen und Belege) mit.
Wenn Sie bzw. Ihre Kinder Sozialhilfe, Wohngeld oder Kinderzuschlag erhalten, ist die Stadt Werl, Abteilung Jugend, Sport und Soziales für Sie zuständig. Für die Antragstellung, abschließende Bearbeitung und ausführliche Fachberatung steht Ihnen im Werler Rathaus Frau Becker (Tel.: 02922-8005016, Zimmer: C014) zur Verfügung.
Wenn Sie bzw. Ihre Kinder Arbeitslosengeld II (SGB II) beziehen, ist das Jobcenter Soest Arbeit Hellweg Aktiv (Geschäftsstelle Werl, Alter Markt 3) für die Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes zuständig.
Nutzen Sie die Möglichkeiten für Ihre Kinder!
