Straßenverkehrsangelegenheiten

Straßenverkehrsangelegenheiten

Anträge auf Sperrungen bei Arbeiten im Straßenraum (Vollsperrung, halbseitige Sperrung, Einengung - Gehweg, Radweg, Fahrbahn) müssen mindestens 14 Tage vor Beginn der Maßnahme bei der Wallfahrtsstadt Werl eingehen. Diese Frist ist erforderlich, da für die Entscheidung über den Antrag häufig weitere Institutionen beteiligt werden müssen. Die Sperrung darf erst dann erfolgen, wenn die verkehrsrechtliche Anordnung seitens der Wallfahrtsstadt Werl erlassen wurde. Wer ohne gültige Anordnung eine Arbeitsstelle errichtet, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einem Bußgeld rechnen. 

 

Notwendige Unterlagen

  • Antrag auf Erteilung einer verkehrsrechtlichen Anordnung
  • Lageplan oder Ortsplanausschnitt mit markiertem Baufeld
  • Verkehrszeichenplan: Als Verkehrszeichenplan können entweder den tatsächlichen örtlichen Gegebenheiten entsprechende oder angepasste Regelpläne gemäß der Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA) verwendet oder spezielle Beschilderungspläne erstellt werden.
  • Falls notwendig: Aufbruchgenehmigung des zuständigen Straßenbaulastträgers

 

Rechtsgrundlagen

  • Straßenverkehrsordnung (StVO)
  • Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
  • Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA)

Um die Bearbeitung Ihres Antrages sicherzustellen, senden Sie ihn bitte ausschließlich an folgende E-Mail-Adresse: verkehrsbehoerde(at)​werl.de