Jugendleitercard

Jugendgruppenleiter, die sich ehrenamtlich in der Jugendarbeit engagieren, erhalten auf Antrag die Jugendleitercard (Juleica). Die Jugendleitercard wird in allen Ländern der Bundesrepublik Deutschland anerkannt. Inhaber der Juleica erhalten landesweit eine Reihe von Vergünstigungen. Auch auf kommunaler Ebene werden den Juleica-Inhabern Preisermäßigungen in den Bereichen Freizeit, Sport und Bildung eingeräumt.

Jugendleiter im Sinne des § 73 SBG VIII müssen für einen Träger der freien oder öffentlichen Jugendhilfe tätig sein. Sie müssen eine ausreichende praktische und theoretische Qualifizierung für ihre Aufgabe erhalten haben und in der Lage sein, verantwortlich eine Gruppe zu leiten. Die Ableistung eines Erste-Hilfe-Kurses ist Pflicht. Das Mindestalter beträgt 16 Jahre.

Nähere Informationen erhalten Sie beim Regionalen Sozialdienst des Kreises Soest

Sprechstunden im Rathaus der Wallfahrtsstadt Werl
dienstags 13.30 bis 16.00 Uhr
Zimmer D 002
Telefon 02922 800 5061