Jugendgerichtshilfe

Die Jugendgerichtshilfe hat nachfolgende Aufgabenschwerpunkte inne: 

  • Beratung straffällig gewordener junger Menschen
  • Mitwirkung in Strafverfahren gegen Jugendliche und junge Volljährige
  • Verantwortliche Durchführung von Hilfen zur Erziehung straffällig gewordener Jugendlicher und junger Volljähriger

 

Nähere Informationen erhalten Sie beim Regionalen Sozialdienst des Kreises Soest

Sprechstunden im Rathaus der Wallfahrtsstadt Werl
mittwochs 14.00 bis 15.30 Uhr
Zimmer D 002
Telefon 02922 800 5061