Dichtheitsprüfung

Dichtheitsprüfung privater Abwasserleitungen

Nach § 61 a Landeswassergesetz NRW (LWG NRW) müssen alle bestehenden privaten Abwasserleitungen bis zum 31.12.2015 auf Dichtheit geprüft werden. Bei Neubauten oder Änderungen ist die Dichtheitsprüfung sofort durchzuführen.

Die Wallfahrtsstadt Werl kann durch Satzungen abweichende Termine für die Dichtheitsprüfung bestehender Abwasserleitungen festsetzen.

Der Kommunalbetrieb Werl hat hierzu ein Konzept erstellt. Aufgrund der aktuellen örtlichen und überörtlichen Diskussionen zu diesem Thema wird dieses Konzept zurzeit überarbeitet. Das Konzept sieht die Unterteilung des Stadtgebietes in verschiedene Prüfgebiete vor. Die  Gebiete erhalten nach wasserwirtschaftlichen Gesichtspunkten verschiedene Prüffristen. Die  letzten Gebiete stehen dann im Jahre 2023 zur Dichtheitsprüfung an.

Nachdem dem Betriebsausschuss und dem Rat  dieses Konzept vorgelegt und darüber beraten worden ist, werden Sie an dieser Stelle sowie über die örtliche Presse informiert.

Sofern ein Grundstück konkret zur Prüfung ansteht, werden die Grundstückseigentümer rechtzeitig und schriftlich durch den Kommunalbetrieb informiert.

Bis dahin ist für die Dichtheitsprüfung keine Eile geboten. Treffen Sie keine voreiligen Entscheidungen, insbesondere schließen Sie keine Haustürgeschäfte ab, oder lassen sich zu einer teueren Sanierung der Leitungen überreden.

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auf der Internetseite des Kreises Soest

und auf der neuen Internetseite im Auftrag des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen

www.buergerinfo-abwasser.de