Abmeldung

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Bei einem Wegzug aus der Wallfahrtsstadt Werl ist eine Abmeldung nicht mehr nötig. Es muss lediglich eine Anmeldung bei der "neuen" Gemeinde erfolgen.

Bei einem Wegzug ins Ausland oder bei Auszug aus einer Nebenwohnung bleibt die Abmeldung weiterhin bestehen.

 

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