Rat u. Ausschüsse

Der Rat ist neben dem Bürgermeister Vertreter der Bürgerschaft. Er bleibt in Bezug auf seine Aufgabenstellung wichtigstes Gemeindeorgan.
Die 40 Mitglieder des Rates wurden für die Dauer von 5 Jahren und der Bürgermeister der Stadt Werl für die Dauer von 6 Jahren am 27. September 2009 direkt von den Einwohnern der Gemeinde gewählt.
Vorsitzender des Rates ist der Bürgermeister.
Die Aufgaben des Rates legt die Gemeindeordnung (GO) in § 41 fest. Er beschließt über Angelegenheiten der Gemeinde, die ihrer Bedeutung nach einer solchen Entscheidung bedürfen oder die er sich vorbehält.
Dazu gehören zum Beispiel Grundsatzentscheidungen, wie:
die Grundsätze, nach denen die Verwaltung zu führen ist,
der Erlass der Haushaltssatzung und die Festsetzung des Investitionsprogramms,
der Erlass, die Änderung und die Aufhebung von Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen,
abschließende Beschlüsse im Flächennutzungsplanverfahren,
die Festsetzung der allgemein geltenden Abgaben und privatrechtlichen Entgelte,
aber auch die Wahl der Mitglieder der Ausschüsse und ihrer Vertreter, sowie die Wahl des Beigeordneten und der ehrenamtlichen Stellvertreter des Bürgermeisters.
Nähere Informationen zu den Gremien (Ausschüssen) und Fraktionen sowie zu den Sitzungsterminen erhalten Sie durch einen Klick links im Menü.
