Bekanntmachungen

Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt Werl können im Amtsblatt der Stadt Werl, an dieser Stelle oder am Aushangkasten vor dem Haupteingang des Rathauses eingesehen werden.

Soweit spezialgesetzliche Regelungen eine Bekanntmachung in Amtsblättern oder Zeitungen vorschreiben, wird diese im „Soester Anzeiger“ vollzogen.