Vergebene Aufträge nach VOB/A
An dieser Stelle informieren wir Sie über erfolgte Auftragsvergaben bei
- beschränkten Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb ab einem Auftragswert von 25.000,00 Euro ohne Umsatzsteuer
und - freihändigen Vergaben ohne Teilnahmewettbewerb ab einem Auftragswert von 15.000,00 Euro ohne Umsatzsteuer.
Die Bekanntmachung erfolgt gem. § 20 Abs. 3 VOB/A und wird jeweils für die Dauer von 6 Monaten vorgehalten.
